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Betriebliche AltersvorsorgeBavRente

Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Mehr Rente, weniger Steuern

Gilt für DeutschlandZuletzt aktualisiert:

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Form der Altersabsicherung, bei der der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer Beiträge in einen Vorsorgevertrag einzahlt – entweder als freiwillige Arbeitgeberleistung oder im Rahmen der Entgeltumwandlung (Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts zugunsten der bAV). Sie ist ein wichtiger und oft unterschätzter Bestandteil der Gesamtvergütung.

Die fünf Durchführungswege der bAV

In Deutschland gibt es fünf gesetzlich anerkannte Wege, betriebliche Altersvorsorge durchzuführen:

  • Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Der häufigste und einfachste Weg – portabel bei Jobwechsel.
  • Pensionskasse: Eine eigenständige Versorgungseinrichtung (oft branchenspezifisch), die von mehreren Arbeitgebern getragen wird.
  • Pensionsfonds: Ähnlich wie Pensionskasse, aber mit mehr Anlagefreiheit und höherem Kapitalmarktanteil – höhere Renditechancen, aber auch mehr Risiko.
  • Direktzusage (Pensionszusage): Der Arbeitgeber verpflichtet sich selbst zur Rentenzahlung – heute vor allem in großen Unternehmen mit eigenen Pensionsrückstellungen.
  • Unterstützungskasse: Eine externe Einrichtung, die der Arbeitgeber finanziert – für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen interessant, da keine Beitragsgrenzen gelten.

Steuer- und Sozialversicherungsvorteile

Die bAV ist steuerlich attraktiv:

  • Steuerfreiheit: Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2025: BBG = 96.600 €/Jahr → 8 % = 7.728 € jährlich / 644 € monatlich) sind steuerfrei.[1]
  • SV-Freiheit: Bis 4 % der BBG (3.864 € jährlich / 322 € monatlich) sind auch sozialversicherungsfrei – das spart Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge.
  • Pflichtarbeitgeberzuschuss: Seit 2022 müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % Zuschuss zahlen, wenn sie durch die Umwandlung SV-Beiträge sparen.[2]

200 € brutto monatlich in die bAV kosten netto oft nur 100-120 €. Auf ein Jahr gerechnet: rund 2.400 € für die Altersvorsorge angespart, aber nur ~1.300 € selbst gezahlt – der Rest kommt quasi von Finanzamt und Arbeitgeber.

Philipp BethgePhilippGründer von AMUNIO

Nachteile und Risiken der bAV

  • Geringere Renten- und SV-Ansprüche: Da das beitragspflichtige Einkommen sinkt, fallen auch die Ansprüche aus gesetzlicher Renten- und Krankenversicherung geringer aus.
  • Nachgelagerte Besteuerung: Im Rentenalter werden bAV-Leistungen als Einkommen versteuert und mit Krankenkassenbeiträgen belegt – der Vorteil in der Ansparphase wird teilweise wieder aufgehoben.
  • Eingeschränkte Verfügbarkeit: Das angesparte Kapital ist bis zum Rentenalter gebunden – keine Möglichkeit zur vorzeitigen Entnahme.
  • Mitnahme bei Jobwechsel: Portabilität ist gesetzlich geregelt (Übertragungsrecht), aber nicht immer einfach. Direktversicherungen sind am leichtesten mitzunehmen.

bAV in der Gehaltsverhandlung

Die bAV ist ein verhandelbarer Vergütungsbestandteil:

  • Frage nach einem freiwilligen Arbeitgeberzuschuss zur bAV – zusätzlich zum Pflichtmindestbetrag.
  • Wenn das Grundgehalt nicht verhandelbar ist, kann ein erhöhter bAV-Beitrag des Arbeitgebers eine Alternative sein.
  • Prüfe, welchen Durchführungsweg der neue Arbeitgeber anbietet – und ob er mit deiner bestehenden Direktversicherung kompatibel ist.

Rechenbeispiel: Entgeltumwandlung

Arbeitnehmer (Steuerklasse I, SV-pflichtig, 50.000 € Jahresbrutto) wandelt 200 € monatlich um:

  • Bruttogehalt sinkt um 200 € → steuerpflichtiges Einkommen sinkt
  • Steuer- und SV-Ersparnis: ca. 70-100 € monatlich
  • Nettomehrkosten: nur ca. 100-130 € monatlich
  • In die bAV fließen jedoch 200 € + ggf. 30 € Arbeitgeberzuschuss (15 %) = 230 €

Der effektive „Eigenanteil" ist also deutlich geringer als der nominale Umwandlungsbetrag.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz – Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 63 Steuerfreiheit bAV-Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. gesetze-im-internet.de
  2. Bundesministerium der Justiz – Betriebsrentengesetz (BetrAVG), § 1a Abs. 1a Anspruch auf Entgeltumwandlung inkl. Pflicht-AG-Zuschuss 15 % (seit 2022 auch für Altverträge). gesetze-im-internet.de